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Brandschutz! Warum? Wieso? Weshalb? Jedes Unternehmen ist laut § 55 des ArbStättV verpflichtet einen Flucht- und Rettungsplan im Firmengebäude auszuhängen. |
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Die Erstellung der Brandschutzdokumentationen rundet unser Leistungsangebot als Errichterfirma für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 ab. |
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| Ablauf - Erstellung von Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne Nach Übergabe der Gebäudegrundrisse als CAD-Datei erstellen wir Ihnen die notwendigen Flucht - und Rettungspläne sowie der Feuerwehrpläne. Sollten die Gebäudegrundrisse nur in Papierform vorliegen, übernehmen wir auch die Digitalisierung der Zeichnungen. Behördliche Auflagen im Rahmen von Brandschauen werden dabei berücksichtigt. |
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| Ablauf - Errichtung von Brandmeldeanlagen Auf der Basis der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzeptes erstellen wir entsprechend Anforderungen der DIN 14675 das "Konzept der BMA". Dieses Konzept enthält sämtliche Anforderungen an die zu errichtende BMA und ist mit dem Errichter der BMA, dem Betreiber, der Feuerwehr und der zuständigen Brandschutzbehörde abgestimmt. Im Rahmen dieses Konzeptes wird auch die Ausführung der Feuerwehrlaufkarten abgestimmt. |
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| Fragen Sie uns! Zum Thema Brandschutz sind wir die Spezialisten! |
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| Brandschutzdokumentationen | ||||||
1. Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und BGV A8 Aus einem Flucht- und Rettungsplan ist ersichtlich, welche Fluchtwege in einem Gebäude zur Verfügung stehen, um im Gefahrenfall schnell in einen sicheren Bereich im Freien zu gelangen. Außerdem enthält ein Flucht- und Rettungsplan eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Deshalb sollten die Pläne bei baulichen Änderungen oder mindestens alle 2 Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Die Verpflichtung für einen Unternehmer zur Ausstellung von Flucht- und Rettungsplänen in seinem Betrieb ergibt sich aus § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Sonderbauordnungen. |
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2. Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr zur raschen Orientierung und zur Beurteilung der Lage. Sie müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Feuerwehrpläne bestehen aus: a) allgemeine Objektinformationen Ein Feuerwehrplan muss folgende Mindestangaben haben: • Bezeichnung des Objektes |
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3. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 Um den Einsatzkräften der Feuerwehr ein schnelles Auffinden des Brandortes zu ermöglichen, werden nach DIN 14675 gut lesbar und übersichtlich aufgebaute Feuerwehrlaufkarten gefordert. Die Karten sind griffbereit an der Brandmelderzentrale bzw. Anzeige- |
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Wir sind nach DIN 14675 zertifiziert! |
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| Für die Erstellung von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht-und Rettungsplänen brauchen Sie einen fachkundigen Berater. | ||||||
| Fragen Sie uns! Zum Thema Brandschutz sind wir die Spezialisten! |
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