Brandschutzdokumentation
Brandschutz! Warum? Wieso? Weshalb?
Wir sind die Spezialisten beim Thema Brandschutz
Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben (Arbeitsstättenverordnung §4, Absatz 4).
Die Erstellung der Brandschutzdokumentationen rundet unser Leistungsangebot als Errichterfirma für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 ab.
Zur Brandschutzdokumentation gehören:
- Flucht- und Rettungspläne
- Feuerwehrpläne
- Feuerwehrlaufkarten
Sämtliche Unterlagen werden in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzdienststellen der Landkreise sowie der örtlichen Feuerwehr erarbeitet.